Barrierefreiheitserklärung

des Tourismusverbandes St. Anton am Arlberg

Der Tourismusverband St. Anton am Arlberg ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 extern zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen extern (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website stantonamarlberg.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

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a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen [ ... ]
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Für einige verwendete Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Informationen für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen diese fehlenden Beschriftungen laufend zu vervollständigen.


Auf Grund der Schnittstellenanbindung zu unserer Partner www.feratel.at extern können wir die Informationen auf unsere Subdomain (booking.stantonamarlberg.com extern) und unter Unterkünfte nicht vollständig für die Barrierefreiheit optimieren. – Gleiches gilt für unsere Subdomain maps.stantonamarlberg.com extern, in der aufgrund interaktiver Funktionen keine vollständiges barrierefreies Karte -zur Verfügung gestellt von www.general-solutions.eu extern- angeboten werden kann.


Bei einigen eingebetteten Videos fehlen die Untertitel, sodass die eingeblendeten Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.


Nach einer internen Prüfung im Juli 2023 entspricht die Webseite in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1: Überschriftenstruktur nur tlw. nicht passend, Tabellen tlw. nicht optimal umgesetzt, Fehlermeldungen bei manchen externen eingebetteten Formularen nicht ausreichend.


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b) Unverhältnismäßige Belastung [ ... ]
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Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist technisch nicht möglich, für einige dieser älteren Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen neue Videos mit Untertiteln zur Veröffentlichen oder mit Text zur Verfügung zu stellen.

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c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften [ ... ]
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Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind ältere PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.


Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente bis Dezember 2023 auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere, ältere, nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.


Inhalte von Dritten, beispielsweise Preisliste oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich von des Tourismusverbandes St. Anton am Arlberg liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheits-bestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.


Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im August 2023 erstellt.


Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG (Webzugänglichkeitsgesetz) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde in Form externen Test nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2023 durchgeführt. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.


Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an webmaster@stantonamarlberg.com mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website stantonamarlberg.com". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes  durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen extern.

Fakultative Inhalte

Der Tourismusverband St. Anton am Arlberg ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Eine Überprüfung nach allen AA- und AAA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 2024 geplant.


Für Informationen die noch nicht Barrierefrei im Internet optimiert sind, stehen wir Ihnen per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Unsere Öffnungszeiten finden Sie unter: Kontakt.