Barrierefreiheitserklärung
Der Tourismusverband St. Anton am Arlberg ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 extern zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen extern (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website stantonamarlberg.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im April 2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG (Webzugänglichkeitsgesetz) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde in Form externen Test nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im April 2021 durchgeführt. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an webmaster@stantonamarlberg.com mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website stantonamarlberg.com". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen extern.
Fakultative Inhalte
Der Tourismusverband St. Anton am Arlberg ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Eine Überprüfung nach allen AA- und AAA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 2022 geplant.
Für Informationen die noch nicht Barrierefrei im Internet optimiert sind, stehen wir Ihnen per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Unsere Öffnungszeiten finden Sie unter: Kontakt.