Kampagnenbild für E-Scooter-Verleih in St. Anton am Arlberg – Luftaufnahme des Orts mit E-Scooter und App-Visualisierung im Vordergrund.

St. Anton am Arlberg

setzt weiterhin auf E-Mobilität

Juni 2026

Der Tourismusverband St. Anton am Arlberg führt das erfolgreiche E-Scooter-Projekt auch im Sommer und Herbst 2026 fort. Dies mit dem Ziel, den innerörtlichen Verkehr weiter zu reduzieren, ein Zeichen in Richtung klimaneutralen Verkehr zu setzen und das öffentliche Mobilitätsangebot für Einheimische, Gäste und Mitarbeiter zu erweitern.

Rechtliche Regeln der Nutzung

  • Maximale Geschwindigkeit: 25 km/h

  • Helmpflicht: Kinder unter 16 Jahren müssen beim Fahren eines E-Scooters einen Sturzhelm tragen

  • Tragen Sie bitte auch als Erwachsener einen Helm, wenn Sie mit dem Roller oder Fahrrad fahren. Diess ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es dient zu Ihrer eigenen Sicherheit!
  • Alkoholgrenze: 0,5 Promille

  • Fahrzeugverwendung: E-Scooter dürfen nur auf der Fahrbahn gefahren werden, nicht auf Gehsteigen oder Radwegen

  • Personenbeförderung: Nur eine Person darf fahren, und Güter dürfen nicht transportiert werden

  • Abstellplätze: Leih-E-Scooter müssen auf gekennzeichneten Abstellplätzen abgestellt werden

  • Verboten: Ist grundsätzlich das Befahren bzw. Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen

  • Erlaubt: Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser benutzt werden. Erlaubt ist das Befahren einer Fahrbahn dann, wenn kein Radweg vorhanden ist.

  • Auf Gehsteigen und Gehwegen haben E-Scooter grundsätzlich nichts verloren. In Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen darf ein E-Scooter genutzt werden – allerdings mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit!
  • Mit dem E-Scooter gegen die Einbahn fahren ist überall dort erlaubt, wo es auch Fahrradfahrern gestattet ist.
  • Fahren Sie nie mit einer anderen Person gemeinsam auf einem E-Scooter. Stattdessen können Sie jedoch andere Personen mit einer „Gruppenfahrt“ auf eine Fahrt mit einem E-Scooter einladen.
  • Bitte beachten Sie die Straßenverkehrsordnung und die in Österreich geltenden Regeln extern für die Nutzung von E-Scootern. 
dott E-Scooter Terminal Ost

Diese Regeln zielen darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Unfälle zu reduzieren. Es ist wichtig, sich über die neuen Regelungen zu informieren und sicherzustellen, dass der E-Scooter den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

Auch in der Sommersaison 2026 stehen Einheimischen, Gästen und Mitarbeitern rund 50 E-Scooter des seit 2020 klimaneutral agierenden Anbieters dott Mobility extern im Gemeindegebiet St. Anton am Arlberg zur Verfügung, um den innerörtlichen Verkehr zu verringern und nachhaltige Mobilität zu fördern.


Uns ist es ein großes Anliegen, weitere Maßnahmen in Richtung Nachhaltigkeit wie z. Bsp. klimaneutralem Verkehr zu setzen, um einerseits die heimische Bevölkerung zu entlasten und anderseits auf die veränderten Bedürfnisse unserer Gäste eingehen zu können.“, betont der Stellvertretende Direktor des Tourismusverbandes St. Anton am Arlberg, Gerhard Eichhorn.


Maßnahmen wie GPS gesteuerte Geschwindigkeits- sowie Fahrverbotszonen ermöglichen neben ausgewiesenen Abhol- und Rückgabestellen eine präzise Koordination aller sich im Ortsgebiet befindlichen E-Scooter. Des Weiteren setzen wir auf langlebige und modular gebaute Scooter. Diese erlauben eine einfache Reparatur und Wartung, um das neue Mobilitäts-Konzept in St. Anton am Arlberg so ökologisch und ökonomisch wie möglich durchführen zu können.


Wir freuen wir uns über Ihre Anregungen und Rückmeldungen an Gerhard Eichhorn unter:

eichhorn.gerhard@stantonamarlberg.com oder Tel. +43 5446 2269 bzw. gerne auch persönlich!

 

Konzept


  • Von Juni bis Herbst 2026 werden an ausgewiesenen Rollerparkplätzen 50 E-Scooter im Gemeindegebiet aufgestellt
  • Nutzung ist für jede/n möglich, der über eine dott-App extern verfügt bzw. sich diese downloaded
  • Das Abstellen ist nur auf den ausgewiesenen Rollerparkplätzen möglich – ein Ausloggen ist somit nur in den dafür vorgesehen Zonen möglich
  • Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen per GPS in der Fußgängerzone oder in anderen sensiblen Bereichen sowie klare Abgrenzungen des möglichen Aktionsradius der E-Scooter

Standorte für die Parkplätze


  • Alte Arlbergstraße
  • Arlberg WellCom
  • Bahnhof
  • Eingang Verwall
  • Feuerwehrhalle St. Jakob
  • Hotel Die Arlbergerin
  • Hotel Kösslerhof
  • Hotel Pfeffermühle
  • Nassereinerstraße / Abzweigung Pfarri
  • SPAR Markt
  • St. Jakob bei der Kirche
  • Terminal Ost
  • Tourismusverband St. Anton am Arlberg

Nutzungskosten


  • Aktivierungsgebühr: € 0,50 

  • + € 0,39/Minute Fahrzeit